Zur Miete zu wohnen ist bekanntlich schon teuer genug – da auch noch Mieterhöhungen hinzunehmen, ist für viele zu viel des Guten. Doch der Vermieter hat in einigen Fällen schlicht und ergreifend das Recht, die Miete um ein gewisses Maß anzuheben – wozu der Mieter sein Einverständnis schriftlich geben muss.
Gründe für die Mieterhöhung
Bei diversen Anlässen hat der Vermieter unbestreitbar das Recht, die Miete zu erhöhen: dazu gehören zum Beispiel gestiegene Betriebskosten, wie etwa ein angehobener Zinssatz eines Kredites, der zur Instandhaltung des Hauses verwendet wird. Auch umfassende Modernisierungsarbeiten dürfen auf die einzelnen Mietparteien umgelegt werden – allerdings auch nur mit vorheriger Ankündigung. Die Obergrenze liegt in diesem Fall übrigens bei 11 % des Gesamtmietpreises.
Auf Mieterhöhungen reagieren
Wird die Miete erhöht, so ist der Mieter davon zunächst vom Vermieter schriftlich in Kenntnis zu setzen. Bezüglich der Erhöhung muss der Mieter sein schriftliches Einverständnis geben – ansonsten muss ein Richter klären, ob die Weigerungshaltung des Mieters berechtigt ist. Willigt der Mieter auf die Ankündigung ein, wird die Miete erhöht. Ist der Mieter nicht bereit, die Mieterhöhung zu zahlen, bleibt in aller Regel nur ein Ausweg: die Kündigung der Wohnung. Dies muss während der Überlegungsfrist geschehen. (bo)