Als Student freut man sich über jede Kleinigkeit, die nicht aus dem eigenen Geldbeutel bezahlt werden muss. Zumal die Miete nicht gerade eine Kleinigkeit ist und in den meisten studentischen Haushalten neben den Kosten für den Strom den größten Posten ausmacht, wäre es doch keine schlechte Sache, die eigene Wohnung oder das Wg-Zimmer über Wohngeld finanzieren zu können. Allerdings ist es keine ganz so leichte Sache, tatsächliches Wohngeld als Student zu erhalten. Denn wenn man studiert, greift Vater Staat mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz dem Studierenden unter die Arme. Dabei ist es zweitrangig, ob das Bafög nun beansprucht wird oder nicht – wichtig ist nur, dass ein Anspruch besteht. Denn sobald ein Anspruch besteht, wird auch kein Wohngeld gezahlt.
Selbst wenn zuvor ein Anspruch auf Wohngeld bestand und dieser Anspruch noch immer gültig ist, lässt sich das nicht auf die Studienzeit übertragen. Noch geltende Ansprüche werden zwar bezahlt, jedoch nur bis Ablauf des Bewilligungszeitraums. Studierende kommen nur unter besonderen Umständen an Wohngeld: Hat ein studierendes Paar, ob verheiratet oder nicht ist irrelevant, ein gemeinsames Kind, so können sie zwar nicht für sich Wohngeld beantragen, da sie ja Studierende sind, wohl aber für ihr Kind. Auch für alle Studierende, die kein Bafög mehr bekommen – durch Überschreitung der Regelstudienzeit, durch Wechseln der Fachrichtung etc. – besteht die Möglichkeit, Wohngeld zu erhalten. Dies gilt auch für ausländische Studierende, die kein Anspruch auf Bafög haben. [kb]