Schufa und HandyverträgeEin Handy gehört heute fast schon zum Standard. Wer sich für einen Vertrag entscheidet, geht in den meisten Fällen
eine zweijährige Verpflichtung ein, die mit Kosten verbunden ist. Dazu gehören Grundgebühr, Gesprächs-, SMS- und
Datentransfer-Kosten. Diese sind monatlich zu entrichten, per Bankeinzug. Sollte das Konto nicht gedeckt sein, wird
die Karte gesperrt und der Kunde kann nicht länger telefonieren oder angerufen werden. Das kann passieren, wenn die
Bankverbindung sich ändert und dieser Wechsel nicht rechtzeitig bekannt gegeben oder im System eingegeben wird. In
diesem Fall ist es meist kein Problem, die Karte entsperren zu lassen. Sollte das Konto dauerhaft nicht gedeckt sein,
aufgrund von Überschuldung zum Beispiel, sieht das anders aus.
Um sich zu schützen, haben alle Telekommunitionsfirmen in ihren Handyverträgen eine so genannte Schufa-Klausel. Damit
willig der Kunde ein, dass sich das Mobilfunkunternehmen eine
Auskunft
einholt, bei der Schufa und/oder anderen
Auskunfteien. Liegt ein
negativer Eintrag
vor, verweigern die Unternehmen einen Vertrag, da sie nicht sicher sein
können, ob die finanziellen monatlichen Verpflichtungen auch bezahlt werden können. Grundsätzlich finden sich alle
Handyverträge, die abgeschlossen werden, in der Datei bei der
Schufa
wieder.
Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, einen Handyvertrag ohne Schufa-Prüfung beziehungsweise einer weniger
kritischen Beurteilung eines möglichen negativen Eintrages zu erhalten. Schließlich gibt es Einträge, die schon älter
sind und deshalb ein falsches Bild von der aktuellen Situation geben. Die Bedingungen für einen solchen schufafreien
Vertrag sind unterschiedlich. In manchen Fällen wird eine Kaution verlangt, in anderen darf der Kunde bei dem
entsprechenden Mobilfunkanbieter keine Schulden haben oder negativ aufgefallen sein. Auf jeden Fall muss bei einem
solchen Vertrag genau geprüft werden, zu welchen Konditionen er abgeschlossen wird. Anderenfalls bleibt nur die
Alternative des Prepaid-Paketes.
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