Die Kosten für einen Kredit ergeben sich zum einen aus dem Kreditzins, zum anderen aus den Kreditnebenkosten, also Gebühren, die zunächst für eine Antragsprüfung entrichtet werden müssen, einer evtl. Restschuldversicherung und Vermittlungsprovisionen.
Wichtig für Kreditnehmer ist, dass das Kreditinstitut oder der private Kreditvermittler sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit dem Kredit entstehen, detailliert aufführt. Nur so ist der Kreditnehmer vor unerwartet hohen Kredit- und Kreditnebenkosten sicher. Damit der Verbraucher eine objektive Vergleichsmöglichkeit von Kreditangeboten hat, sind Kreditanbieter vom Gesetz her verpflichtet stets den effektiven Jahreszins anzugeben. Nur der effektive Jahreszins gibt Auskunft darüber was der Kredit letztlich kostet, da die Kreditnebenkosten beim effektiven Jahreszins mit eingerechnet sind. Im Gegensatz dazu gibt der nominale Jahreszins die reinen Zinsen an, also ohne Kreditnebenkosten.
Nicht selten werben einige Banken und Kreditinstitute für Ihre Kreditangebote mit regelrechten "Dumpingzinsen". Es werden Kredit versprochen, die zu sehr niedrigen Zinssätzen zu erhalten sind. Besonders bei diesen Angeboten sollte man gant genau das Kleingedruckte lesen. Zum einen beziehen sich die beworbenen Kreditzinssätze oft auf den nominalen Zinssatz, also zuzüglich Kreditnebenkosten. Zum anderen sind es "ab" Zinssätze, also z.B. ab 3,9%. Einen Kredit zum beworbenen Zinssatz erhalten nur diejenigen, die über ausreichend Sicherheiten verfügen und deren Kreditwunsch der Höhe nach rentabel für die Bank ist. (dor)
Alle bekommen hier Kredit – sofort!