Jeder Bürger ist natürlich froh, wenn er zu bestimmten Ausgaben einen Zuschuss bekommt. Von staatlicher Seite aus ist das auch häufig der Fall, denn der Staat verteilt jährlich Zuschüsse über viele Milliarden von Euro. Aber auch Unternehmen sind natürlich bestrebt, dass sich Andere an deren Kosten beteiligen, sei es in Form von Zuschüssen oder durch anderweitige Zuwendungen.
So freuen sich zum Beispiel viele Gas- und Stromversorger über einen Zuschuss, der seit vielen Jahren gesetzlich verankert ist und den Namen Baukostenschuss trägt. Sicherlich ist diese Bezeichnung zunächst sehr gut dazu geeignet, dass man als Verbraucher einen falschen Schluss zieht, wenn man den Begriff zum ersten Mal hört. Denn zunächst sind sicherlich sehr viele Bürger der Meinung, dass der Baukostenzuschuss ein Zuschuss des Staates ist, der im Zuge eines Bauvorhabens an den Bauherren gezahlt wird. Tatsächlich erhalten jedoch nicht die Bürger bzw. Bauherren diesen Zuschuss, und er wird auch nicht vom Staat gezahlt. Vielmehr ist der Baukostenzuschuss eine Kostenbeteiligung, die von den Strom- und Gaskunden übernommen werden muss. Die Zahlung erfolgt demnach vom Endkunden an den jeweiligen Strom- und/oder Gasanbieter, von dem der Verbraucher seinen Strom bzw. sein Erdgas bezieht.
Wenn man nun weiß, was der Baukostenzuschuss beinhaltet, stellt sich sicherlich die berechtigte Frage, aus welchem Grund man als Verbraucher eine „zusätzliche“ Zahlung an die Strom- und Gasversorger zahlen soll. Die Begründung ist die, dass den Versorgern beim Bau neuer Leitungen oder bei der Erweiterung von Verteileranlagen natürlich hohe Kosten entstehen. Und da der Bau dieser Netze ausschließlich zur Versorgung der Bürger mit Strom und/oder Gas dient, sollen sich die Kunden eben an den entstehenden Kosten beteiligen. Ob dieser Anspruch gerechtfertigt ist oder nicht, darf sicherlich diskutiert werden. Tatsache ist jedoch, dass sowohl die Strom- als auch die Gasversorger einen Baukostenzuschuss verlangen dürfen, wobei die Höhe maximal die Hälfte der Gesamtkosten für den Bau der Leitungen etc. betragen darf.
Diese Gesamtkosten werden also praktisch auf jeden Kunden umgerechnet, woraus sich dann die Höhe des Baukostenzuschusses ergibt. Auch die Stromversorger dürfen diesen Zuschuss verlangen, jedoch nur bei etwas größeren Anlagen. Daher sind Verbraucher, die in einem Ein- oder Zweifamilienhaus sowie in einem Reihenhaus wohnen, in aller Regel nicht vom Baukostenzuschuss betroffen. Denn erst dann, wenn die Anlage eine Leistung von 30 Kilowatt oder mehr aufweisen kann, sind die Versorger dazu berechtigt, den Zuschuss zu verlangen.